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Aufgaben von Herzgruppenärzten |
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Jeder approbierte Arzt ist berechtigt, eine Herzgruppe zu beaufsichtigen. Ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Herz-Erkrankungen, die sichere Handhabung von Notfallmaßnahmen bei kardinalen Zwischenfällen sowie Kenntnisse über Rehabilitationsmöglichkeiten werden erwartet. Eigene sportliche Vorerfahrungen wären wünschenswert. Die einzelnen Aufgaben sind:
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Haftpflichtversicherung für Herzgruppenärzte |
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Viele Sportvereine gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung für Herzgruppenärzte wie für Übungsleiter geregelt ist. Das ist falsch! Für die betreuenden Herzgruppenärzte ist die Haftpflicht nicht über die allgemeine Sportversicherung von Sportvereinen abgedeckt.
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Leistungsanspruch Rehabilitationssport und Funktionstraining |
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Grundsätzlich immer eine Kostenübernahme für eine Folgeverordnung beantragen, wenn der Patient unter 0,75 W/kg belastbar ist!
Raten Sie Ihren Patienten stets dazu, sich von Ihnen eine Folgeverordnung ausstellen zu lassen. Hierzu verwenden Sie als Arzt den normalen Vordruck 56, den Sie wie alle Vordrucke original beziehen. Als Anlage finden Sie eine Ansicht des Vordrucks 56. Die Folgeverordnung kann entsprechend der gültigen Rahmenvereinbarung immer dann beantragt werden, wenn die ermittelte Dauerbelastbarkeit unter 0,75 W/kg liegt. Sollte Ihren Patienten die Kostenzusage vom Kostenträger – also meist der Krankenkasse – abgelehnt werden, sollten die Patienten, Widerspruch unter Bezug auf das folgende Urteil sowie auf die ärztliche Verordnung (also die medizinische Notwendigkeit) einzulegen.
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Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ärzte |
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Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist laut Gesetz, dass es sich um eine pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke handelt. Dies wird angenommen, wenn der/die Übungsleiter/in oder der/die Betreuer/in durch persönliche Kontakte auf andere Menschen Einfluss ausübt, um die Entwicklung der Fähigkeiten dieser Menschen zu fördern. Ärzte, die nebenberuflich in gemeinnützigen Sportvereinen Herzgruppen betreuen, üben eine einem Übungsleiter vergleichbare Tätigkeit aus, wenn der in Herzgruppen nebenberuflich tätige Arzt auf den Ablauf der Übungseinheiten und die Übungsinhalte aktiv Einfluss nimmt. Hiervon ist aber regelmäßig auszugehen. Es handelt sich dann um eine nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Tätigkeit. So können auch Ärzte den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG von bis zu 2.100 € jährlich erhalten.
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