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- 20.04.2012 - 22.04.2012 Sport bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (Gefäßsport)
| Leistungsanspruch Rehabilitationssport und Funktionstraining |
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Grundsätzlich immer eine Kostenübernahme für eine Folgeverordnung beantragen, wenn der Patient unter 0,75 W/kg belastbar ist! Raten Sie Ihren Patienten stets dazu, sich von Ihnen eine Folgeverordnung ausstellen zu lassen. Hierzu verwenden Sie als Arzt den normalen Vordruck 56, den Sie wie alle Vordrucke original beziehen. Als Anlage finden Sie eine Ansicht des Vordrucks 56. Mit seinem Urteil vom 17. Juni 2008, Az. B 1 KR 31/07 R, hat das Bundessozialgericht die Einschränkung des Leistungsumfangs für das Funktionstraining verneint. Diese in der Rahmenvereinbarung vom 01.10.2003 auch für den Rehabilitationssport und die Bewegungstherapie in Herzgruppen formulierte zeitliche Begrenzung des Leistungsanspruchs sieht das Bundessozialgericht als rechtswidrig an. Sinngemäß stellt das Bundessozialgericht fest, dass sich aus dem SGB V § 43, Abs. 1, in Verbindung mit SGB IX § 44, Abs. 1 Nr. 4 keine generelle, allgemeine Befristung ableiten lässt.
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