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Haftpflichtversicherung für Herzgruppenärzte

Viele Sportvereine gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung für Herzgruppenärzte wie für Übungsleiter geregelt ist. Das ist falsch! Für die betreuenden Herzgruppenärzte ist die Haftpflicht nicht über die allgemeine Sportversicherung von Sportvereinen abgedeckt.

  • Niedergelassene Ärzte
    haben Berufshaftpflichtversicherung. Die Herzgruppentätigkeit muss dort angegeben werden, ist aber i.d.R. beitragsfrei.

  • Krankenhausärzte oder sonstige angestellten Ärzte
    sind über den Arbeitgeber versichert, müssen klären ob andere Tätigkeiten mit abgedeckt sind und sollten sich die Risikoabsicherung schriftlich bestätigen lassen.
  • Nicht oder nicht mehr tätige Ärzte
    müssen eigene Berufshaftpflicht abschließen. Über die persönliche Mitgliedschaft des Arztes in der DGPR, ist die Haftpflicht für die Herzgruppentätigkeit versichert! Jedoch ausschließlich nur die Herzgruppentätigkeit!

Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei Frau Groß.

Quelle: Heidemarie Berke, www.herzintakt.de


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