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Gehören Sie zu den Patienten, denen der Hausarzt die Teilnahme in einer Herzgruppe verordnen sollt?

1. Patienten mit koronarer Herzerkrankung

  • mit stabiler Angina pectoris
  • nach Herzinfarkt und Reinfarkt
  • nach Bypassoperation
  • nach Ballondilatation, der sog. "perkutanen transluminalen coronaren Angioplastie" (PTCA)


2. Patienten mit Herzfehlern und Herzklappenfehlern, insbesondere nach operativer Korrektur
3. Patienten nach Herztransplantation
4. Patienten nach Myocarditis
5. Patienten mit Kardiomyopathien (KM)
6. Patienten nach Schrittmacherimplantation
7. Patienten mit implantiertem Defibrillator
8. Patienten mit ausgesprochen funktionellen Herz-Kreislauf-Störungen,
z. B. dem hyperkinetischen Herzsyndrom

An medizinischen Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, sind erforderlich:

  • Ärztlicher Untersuchungsbefund
  • Ergometerbelastung
  • Bestimmung der linksventrikulären Funktion, z. B. Echo
  • Bei Herzpatienten mit Anschluß-Heilbehandlung oder nach regulärer Heilmaßnahme: der Bericht der Rehabilitationsklinik

So sieht z. B. die Verordnung des Hausarztes aus:
Rezept: Teilnahme in einer Herzgruppe (Trainings-/Übungsgruppe) für 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (= regelhafte Leistungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung); Diagnose: Zustand nach Myokard-Infarkt.
Der Patient legt das rosaFormular (Muster 56) zur Genehmigung bei der Krankenkasse vor.