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Indikationen für Herzgruppen

Nach 2.1 der Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht.

  • Koronare Herzerkrankung
    • mit stabiler Angina pectoris
    • nach ST-Hebungsinfarkt
    • nach Nicht-ST-Hebungsinfarkt
    • nach Reinfarkt
    • nach PTI mit/ohne Stentimplantation
    • nach Bypass-Operation
    • nach Herzwandaneurysmaektomie
  • Herzvitien jeder Art mit und ohne operative Korrektur
  • Zustand nach Endo-, Myo-, Perikarditis
  • Kardiomyopathie
  • Herzinsuffizienz
  • Zustand nach Schrittmacherimplantation
  • Zustand bei implantiertem Defibrillator
  • Zustand nach Herztransplantation
  • Ausgeprägte funktionelle Herz-Kreislaufstörungen
    • insbesondere arterielle Hypertonie mit kardiovaskulären Schäden
    • hyperkinetisches Herzsyndrom

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Herzgruppe:

  • Kardiovaskuläre Belastbarkeit nach standardisierter Fahrrad-Ergometrie unter Medikation: mindestens 0,4 Watt/kg Körpergewicht
  • Stabile kardiovaskuläre Symptomatik unter Medikation
  • Keine, die Motorik wesentlich einschränkende, orthopädische Erkrankung
  • Wichtig: Die kardiovaskuläre Belastbarkeit sollte im Verlauf bei fehlender akuter Symptomatik einmal im Jahr kontrolliert werden.

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