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Herzgruppenleiter

Die Übungsleitertätigkeit in einer Herzgruppe setzt spezielle Qualifikationen voraus. Bewegungstherapie als ein Bereich der umfassenden Nachsorge für chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen soll ein individuelles Optimum an Lebensqualität für den betroffenen Patienten ermöglichen. Die Herzgruppen am Wohnort bieten hierfür die besten Voraussetzungen: Gesundheitssport, Spiel, Entspannung, Information, Beratung und Gespräche unter fachkundiger Anleitung und ständiger ärztlicher Betreuung verhelfen zur langfristigen Aufrechterhaltung des angestrebten Behandlungszieles. Mit der Ausbildung werden dem Herzgruppen-Übungsleiter die Grundlagen einer verantwortungsbewussten Leitung und Betreuung von Herzgruppen vermittelt.


DGPR-Herzgruppenleiter der BGPR


Nach erfolgreichem Abschluss der BGPR-Ausbildung zum "DGPR-Herzgruppenleiter" erhält der Absolvent eine für zwei Jahre gültige Lizenz ausgestellt, welche der zweiten Lizenzstufe des DOSB für Rehabilitationssport gleichgestellt ist. Diese Lizenz muss alle zwei Jahre durch den Nachweis von 15 UEs, sowie einem aktuell absolviertem Reanimationskurs verlängert werden. Mit dieser Lizenz ist man berechtigt, Herzgruppen als Übungsleiter anzuleiten und unter Einhaltung der weiteren Rahmenbedingungen eine Herzgruppe durch die BGPR zertifizieren zu lassen.


Für Herzgruppenträger des organisierten Sports in Berlin, welche Mitglied im Landessportbund Berlin sind, besteht die Möglichkeit Zuschüsse zur Übungsleitertätigkeit zu beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der entsprechende Übungsleiter eine DOSB-Lizenz mit zweiter Lizenstufe nachweisen kann.


"DGPR-Herzgruppenleiter" können sich bei Vorlage der gültigen BGPR-Lizenz beim Berliner Turn- und Freizeitsportbund (BTFB) oder in der Sportschule des Landessportbundes Berlin (LSB) eine entsprechende DOSB-Lizenz mit zweiter Lizenstufe ausstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine vorhandene und gültige DOSB-Lizenz der ersten Lizenzstufe. So diese nicht vorliegen sollte, besteht die Möglichkeit mittels der beruflichen Qualifikation diese für die erste Lizenzstufe durch den BTFB oder LSB anerkennen zu lassen. Eine Entscheidung obliegt in diesem Fall den jeweiligen Sportverbänden. Andernfalls besteht bei diesen Sportverbänden auch die Möglichkeit, Lehrgänge zur entsprechenden Lizensierung zu besuchen. Für Verlängerungen dieser DOSB-Lizenzen ist die jeweils verlängerte Lizenz der BGPR erforderlich, da hier eine fachliche Prüfung der Fortbildungen vorgenommen wird.


Mit der Lizenz können weitere Zusatzqualifikationen, wie. z.B. Herzinsuffizenztrainer, Gefäßtrainer, etc. erworben werden.

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