Die DGPR Herzgruppenleiter-Lizenzen werden befristet erteilt, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren. Nach Ablegen der Prüfung erfolgt die Lizenzerteilung für das Jahr der Prüfung und die folgenden zwei Kalenderjahre.
Der Herzgruppenleiter verpflichtet sich, nach seiner Zulassung als DGPR-Herzgruppenleiter an von der Berliner Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herzkreislauf-Erkrankungen e.V. (BGPR) anerkannten Fortbildungslehrgängen teilzunehmen, deren zeitlicher Umfang innerhalb von zwei Jahren mindestens 15 Unterrichtseinheiten (UE) beträgt. Fortbildungslehrgänge Dritter bedürfen der Einzelfallprüfung, Mindestvoraussetzung ist hierbei der Themenbezug zur Herzgruppentätigkeit.
Eine schriftliche Erinnerung durch die BGPR zur notwendigen Lizenzverlängerung erfolgt nicht. Jeder Herzgruppenleiter hat selbst für die Gültigkeit seiner Lizenz Sorge zu tragen.
Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz, wenn der Herzgruppenleiter nicht die Verlängerung der Lizenz beantragt und den Nachweis über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Fortbildung vorlegt. Wird im Ablaufjahr der Lizenz die entsprechende Fortbildung über 15 Unterrichtseinheiten (UE) nicht nachgewiesen und damit die Lizenz ungültig, werden zur Wiederaufnahme/Verlängerung im darauffolgenden Jahr 30 UE, nach zwei Jahren 45 UE notwendig.
Wird im Zeitraum von insgesamt drei Jahren nach Ablauf der Lizenz keine Fortbildung nachgewiesen, kann keine Wiederaufnahme/Verlängerung der Lizenz ausgesprochen werden. In diesem Fall muss die komplette Ausbildung (120 UE) wiederholt werden.
Zur Verlängerung der DGPR Herzgruppenleiter-Lizenz müssen Sie der Geschäftsstelle der BGPR vor Ablauf eine Lizenzverlängerung beantragen. Wir benötigen von Ihnen:
Diese Bescheinigungen übergeben Sie der Geschäftsstelle ausschließlich als PDF-Dokumente. Für Ihre Lizenzverlängerung nutzen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular.
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