Die Herzgruppe am Wohnort ist eine Gruppe von Patienten mit koronarer oder einer anderen Herzkrankheit. Eine solche Gruppe trifft sich unter der Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters und eines kardiologisch erfahrenen Arztes regelmäßig, zumeist einmal wöchentlich, um gemeinsam durch Bewegungstherapie, Entspannungsübungen, Gruppengesprächen und andere Maßnahmen (z.B. Ernährungsberatung) die Reduzierung der cardiovaskulären bzw. Herz-Kreislauf-Risikofaktoren anzustreben. Bewegungstherapie als wesentlicher Bestandteil ist dabei die ärztlich verordnete, dosierte, der Leistungseinschränkung des Patienten individuell angepaßte und ärztlich überwachte körperliche Aktivität. Die Verantwortung für die gesamte Therapie jedes Teilnehmers liegt beim behandelnden Arzt.
In unserem nachfolgenden Herzgruppen-Film können Sie einen ersten Eindruck über den möglichen Inhalt in den BGPR-Herzgruppen erhalten.
"Wer rastet - der rostet" - Die Mitglieder einer Herzgruppe treffen sich in der Regel einmal in der Woche zum gesundheitsorientierten Sport, zu Spielen und Gesprächen.
Bei Sport und Spiel geht es jedoch nicht darum, Höchstleistungen zu erreichen. Vielmehr wird den Teilnehmern in der Herzgruppe die Möglichkeit gegeben, an ihrem Wohnort die in der Rehabilitationsklinik erlernte Bewegungstherapie fortzusetzen. Dabei soll sich jeder so viel belasten, wie es sein Gesundheitszustand erlaubt und vom Arzt und Übungsleiter für Herz und Kreislauf für notwendig gehalten wird. Durch die richtig dosierte Bewegung werden Herz und Kreislauf trainiert. Ein trainiertes Herz strengt sich weniger an bei den Belastungen im Beruf, beim Treppen steigen oder zum Beispiel beim Tragen von Einkaufstaschen. Auch ist ein trainiertes Herz gegenüber Rhythmusstörungen widerstandsfähiger. Die Gefahr, daß Sie sich bei Sport und Spiel in der Herzgruppe überfordern, besteht praktisch nicht. Dafür sorgen Ihr Hausarzt, der Übungsleiter und der Herzgruppenarzt.
Mitgliedern einer Herzgruppe fällt es leichter, gesund zu leben, als Herzpatienten, die keiner Gruppe angehören. Das beweist eine an der Universität Heidelberg durchgeführte Studie: Die zu Herzkrankheiten führenden Risikofaktoren wie z. B. Rauchen, zu hohe Blutfette, Übergewicht und Bluthochdruck werden in der Gruppe besser und auf Dauer abgebaut. Die Berliner KHK- Studie zeigt, daß die Sterblichkeit und Reinfarkthäufigkeit bei Teilnehmern einer Herzgruppe deutlich niedriger ist, als bei Patienten, die nicht in einer Herzgruppe mitgemacht haben. In der Herzgruppe lernen Sie, Ihre Belastungsfähigkeit richtig einschätzen. Und - Sie blicken wieder hoffnungsvoller in die Zukunft. Für viele Herzgruppenmitglieder sind die Gespräche mit den Teilnehmern interessant, die schon länger der Gruppe angehören. Es werden Erfahrungen ausgetauscht, die Ihnen helfen, Probleme zu lösen. In Herzgruppen bilden sich oft soziale Bindungen, die über den Sport hinausgehen. Durch gemeinsame Erfahrungen und den Austausch bei Herzsportstunden entstehen Freundschaften, in die häufig die Lebenspartner/innen einbezogen werden. Dies fördert den langfristigen Abbau von Risikofaktoren und unterstützt die psychische Gesundheit durch gegenseitige Unterstützung.
Zu den Angeboten der Herzgruppen gehören vielfach auch Entspannungstechniken und Ernährungsberatung. Es werden Fragen zu beruflichen, familiären oder medizinischen Problemen beantwortet. Daneben bieten zahlreiche Gruppen - überwiegend von Mitgliedern selbst organisierte - Veranstaltungen wie: Besichtigungen, Wanderungen, Tanzfeste, Theaterbesuche und sogar Wander- und Skilanglauf- Urlaube. Daran sollen natürlich auch die Lebenspartner teilnehmen.
1. Patienten mit koronarer Herzerkrankung
2. Patienten mit Herzfehlern und Herzklappenfehlern, insbesondere nach operativer Korrektur
3. Patienten nach Herztransplantation
4. Patienten nach Myocarditis
5. Patienten mit Kardiomyopathien (KM)
6. Patienten nach Schrittmacherimplantation
7. Patienten mit implantiertem Defibrillator
8. Patienten mit ausgesprochen funktionellen Herz-Kreislauf-Störungen, z. B. dem hyperkinetischen Herzsyndrom
An medizinischen Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, sind erforderlich:
So sieht z. B. die Verordnung des Hausarztes aus:
Rezept: Teilnahme in einer Herzgruppe (Trainings-/Übungsgruppe) für 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (= regelhafte Leistungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung); Diagnose: z.B. Zustand nach Myokard-Infarkt.
Der Patient legt die Verodnung (Muster 56) zur Genehmigung bei der Krankenkasse vor, bzw. beim Wegfall der Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse direkt beim Leistungserbringer (Herzgruppenanbieter). Dort findet als erstes ein Beratungsgespräch statt.
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Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt danach. Er kann Ihnen die Teilnahme verordnen (Formular 56). Diese Verordnung schicken Sie zur Kostenübernahme zu Ihrer Krankenkasse, so dies von Ihrer Krankenkasse noch erforderlich ist. Manche Krankenkassen verzichten auf diese Prüfung und Sie können mit Ihrer Verordnung direkt beim Anbieter vorstellig werden. In der Regel werden bei einer Erst-Verordnung 90 Übungseinheiten in 2 Jahren bewilligt. Ist es eine weitere Verordnung, sind 45 Übungseinheiten in 1 Jahr vorgesehen.
Anschließend melden Sie sich bei einer Herz- oder Herzinsuffizienzgruppe in Ihrer Nähe. Diese finden Sie über unsere Suche, oder Sie rufen uns an.
Patienten mit Herzinsuffizienz sind oft körperlich so wenig belastbar, dass sie in einer normalen Herzsportgruppe nicht optimal versorgt werden können – sie müssen oft Pause machen. Hier setzt die Herzinsuffizienzgruppe an: In einer noch kleineren Gruppe (max. 12 Patienten) wird unter ständiger Anwesenheit eines Arztes und mit einem speziell ausgebildetem Übungsleiter ein Trainingsprogramm durchgeführt, dass optimal auf die Leistungsfähigkeit der Patienten abgestimmt ist.
Auch hier kommen neben der Sport- und Bewegungstherapie natürlich die weiteren Inhalte wie Gruppen- oder Einzelgespräche oder auch spielerische Aspekte zum Einsatz. Wird die Leistungsfähigkeit im Laufe des Trainings so weit verbessert, dass eine Teilnahme an einer „normalen“ Herzgruppe möglich ist, kann problemlos gewechselt werden. Sie können über unsere Herzgruppensuche ein Angebot in Wohnortnähe auswählen, um direkt Kontakt mit einem Anbieter aufzunehmen.
Durch regelmäßige körperliche Bewegung steigern Sie Ihre Leistungsfähigkeit. Ihr Alltag wird Ihnen deutlich leichter fallen, z.B. Treppen steigen oder einkaufen. Dadurch gewinnen Sie an Selbstsicherheit auch in körperlich anstrengenden Situationen. Sie lernen Ihre Krankheit besser zu verstehen und können besser mit ihr umgehen. Kurz gesagt: Sie steigern aktiv Ihre Lebensqualität. In unseren Patienteninformationen finden Sie viele interessante Beiträge rund um das Thema körperliches Training.
Zunächst suchen Sie sich ein Angebot in Wohnortnähe und nehmen mit dem Leistungserbringer Kontakt auf. So freie Kapazitäten vorhanden sind, wird dieser Sie zu einem Beratungsgespräch einladen. Sie bringen hierzu Ihre Verordnung mit, sowie weitere medizinische Unterlagen, so auch ein aktuelles Belastungs-EKG. Vor Ort wird mit Ihnen der Ablauf zur Teilnahme besprochen und in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Sie müssen sich nicht sofort für diese Einrichtung entscheiden, sollten bei Ihrer Entscheidung aber berücksichtigen, dass die Herzgruppen der BGPR größtenteils ausgelastet sind. Vereinzelt werden Ihnen Anbieter auch eine freiwillige Mitgliedschaft vorschlagen, welche Sie durchaus erwägen sollten, um erfolgreich auch einen eigenen Beitrag zu Ihrer Gesundung zu leisten.
Mit einer Verordnung haben Sie einen rechtlichen Anspruch zur Teilnahme an einem entsprechenden Rehabilitationsangebot, ohne verpflichtende Zuzahlung. Wenn der Leistungserbringer Ihnen jedoch ermöglichen kann, rein über die Verodnung gehende zusätzliche Leistungen anzubieten, wird eine freiwillige Mitgliedschaft beim Leistungserbringer (z.B. Sportverein) von den Kostenträgern und der BGPR empfohlen. Dies wird mit Ihnen beim ersten Beratungsgespräch besprochen und in einem Beratungsprotokoll festgehalten.
Die Häufigkeit variiert je nach Gruppe, meist wöchentlich, manchmal werden auch zwei Termine pro Woche angeboten.
Die Ziele des Rehabilitationssports und Funktionstrainings im Sinne der Rahmenvereinbarung sind nur bei einer regelmäßigen Teilnahme zu erreichen. Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen Ansatz gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen.
Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z. B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport/das Funktionstraining abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen. Dabei ist der Lebenshintergrund des Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung zu berücksichtigen, z. B. relevante ärztliche Diagnosen, Pflege von Angehörigen, Krankheit des Kindes usw.
Bei Abbruch des Rehabilitationssports/Funktionstrainings muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Rehabilitationsträger erfolgen, dass der Rehabilitationssport/das Funktionstraining durch den Leistungserbringer beendet wurde.
Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Mit unserer Suchfunktion finden Sie zertifizierte Angebote in Wohnortnähe.